Das FSJ ist ein soziales Bildungs- und Orientierungsjahr für junge Menschen, die ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt haben, aber noch nicht älter als 26 Jahre sind. In der Regel wird ein FSJ über zwölf Monate geleistet. Zusätzlich ist es möglich, das FSJ in- und außerhalb Europas zu leisten. Die Freiwilligen, die sich ganz bewusst für diese “Auszeit” entschieden haben, verrichten überwiegend praktische Hilfstätigkeiten in gemeinwohlorientierten Einrichtungen.
Im ASB unterstützen FSJ’ler die hauptamtlichen Mitarbeiter z.B. in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, der Alten- und Behindertenhilfe, im Sozialen Dienst oder im Rettungsdienst.
In den Einsatzstellen, sowie während der pädagogischen Seminarbegleitung (durch den Träger) bekommen Sie Gelegenheit, neue Lern- und Lebenswelten kennen zu lernen, sich zu orientieren und eigene Fähigkeiten und Interessen auszuprobieren und zu erweitern.
Wie bereichern FSJ’ler Ihre Einrichtung?
Der Einsatz von FSJ’lern ist eine Investition in die Zukunft. Die jungen Frauen oder Männer sind eine zusätzliche Hilfe und Unterstützung. Darüber hinaus gilt:
Welche Rahmenbedingungen gelten für das FSJ?
Grundlage des FSJ ist das Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten JFDG vom 16.05.2008 (BGBl I. Nr. 19 vom 26.5.2008, S. 842ff.) Es dauert in der Regel 12 Monate und beginnt am 1. September eines Jahres.
Die Freiwilligen erhalten ein Taschengeld. Verpflegung und Unterkunft können durch die Einsatzstelle am Einsatzort bereitgestellt werden oder als entsprechende Geldersatzleistungen ausgezahlt werden. Darüber hinaus sind die Freiwilligen während ihrer Dienstzeit sozialversichert und haben Anspruch auf staatliche Leistungen, die auch Auszubildenden oder Studenten gewährt werden, wie z.B. Kindergeldzahlungen oder Waisenrente.
Das FSJ versteht sich als ein „Bildungsjahr“. Deshalb besuchen die Freiwilligen 25 Bildungstage, welche Bestandteil des FSJ sind und als Arbeitszeit gelten. Hierüber wird den jungen Menschen die Möglichkeit geboten, Erfahrungen in der Praxis zu reflektieren, sich auszutauschen, und sich innerhalb sozialer, gesellschaftlicher, politischer und kultureller Themen weiterzubilden. Darüber hinaus haben FSJ‘ler einen regulären Urlaubsanspruch. Am Ende des Freiwilligen Sozialen Jahres erhalten die Freiwilligen ein Zeugnis.
Der ASB befürwortet das sogenannte „Dreiecksprinzip“ von Träger, Einsatzstelle und FSJ’ler, damit der Träger u.a. seine Funktion als neutraler Ansprechpartner für die FSJ’ler auch wahrnehmen kann. Mit der Trägerschaft des FSJ erfüllt der ASB als zentrale übergeordnete Stelle noch weitere Aufgaben.
Sie möchten Einsatzstelle für das Freiwillige Soziale Jahr werden?
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gefördert durch: