Preisliste Häusliche Pflege und Betreuung

Kostenübernahme durch KRANKENVERSICHERUNG:

Wird durch die häusliche Krankenpflege ein Krankenhausaufenthalt vermieden bzw. verkürzt und/oder das Ziel einer ärztlichen Behandlung gesichert, so übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Pflege.

Kostenübernahme durch PFLEGEVERSICHERUNG:

Sind Sie wegen anhaltender Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen, so übernimmt die Pflegekasse die Kosten für Ihre Pflege in Höhe Ihrer Einstufung. Dabei gibt es drei Möglichkeiten:


I Geldleistungen

Geldleistungen werden gezahlt, wenn Sie sich dazu entscheiden, die Pflege durch Privatpersonen (Angehörige, Nachbarn) durchführen zu lassen. Dann stehen Ihnen entsprechend Ihrer Pflegestufe folgende Beträge zu:

Pflegegrad  Geldleistungen in Euro
1 Pflegeberatung, Wohnraumanpassung, Pflegehilfsmittel, Pflegeschulung, Entlastungsbetreuung
2 316,00
3 545,00
4 728,00
5 901,00


II Sachleistungen

Sachleistungen werden die Pflegeleistungen (Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung) eines anerkannten Pflegedienstes genannt. Entsprechen Ihrer Pflegestufe können Sie Leistungen des Pflegedienstes bis zu folgenden Höchstbeträgen abrufen:

Pflegegrad Sachleistungen in Euro
1 Pflegeberatung, Wohnraumanpassung, Pflegehilfsmittel, Pflegeschulung, Entlastungsbetreuung
2 724,00
3 1363,00
4 1693,00
5 2095,00
 


> Was die einzelnen Leistungen des Pflegedienstes kosten, erfahren Sie hier.


III Kombinationsleistungen

Wenn Privatpersonen und Pflegedienst gemeinsam pflegen, dann werden Geld- und Sachleistungen kombiniert gezahlt.


Kostenübernahme durch BEZIRKSAMT:

Pflegeleistungen kann man auch über das Bezirksamt beziehen, wenn man die Voraussetzungen bei den Einkommens- und Vermögensverhältnissen erfüllt.
 

PRIVATE Kostenübernahme:

Übernimmt in besonderen Fällen keine der obengenannten Stellen die Kosten für die Pflege, so besteht die Möglichkeit privater Vereinbarungen.