Wird durch die häusliche Krankenpflege ein Krankenhausaufenthalt vermieden bzw. verkürzt und/oder das Ziel einer ärztlichen Behandlung gesichert, so übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Pflege.
Sind Sie wegen anhaltender Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen, so übernimmt die Pflegekasse die Kosten für Ihre Pflege in Höhe Ihrer Einstufung. Dabei gibt es drei Möglichkeiten:
Geldleistungen werden gezahlt, wenn Sie sich dazu entscheiden, die Pflege durch Privatpersonen (Angehörige, Nachbarn) durchführen zu lassen. Dann stehen Ihnen entsprechend Ihrer Pflegestufe folgende Beträge zu:
Pflegegrad | Geldleistungen in Euro |
1 | Pflegeberatung, Wohnraumanpassung, Pflegehilfsmittel, Pflegeschulung, Entlastungsbetreuung |
2 | 316,00 |
3 | 545,00 |
4 | 728,00 |
5 | 901,00 |
Sachleistungen werden die Pflegeleistungen (Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung) eines anerkannten Pflegedienstes genannt. Entsprechen Ihrer Pflegestufe können Sie Leistungen des Pflegedienstes bis zu folgenden Höchstbeträgen abrufen:
Pflegegrad | Sachleistungen in Euro |
1 | Pflegeberatung, Wohnraumanpassung, Pflegehilfsmittel, Pflegeschulung, Entlastungsbetreuung |
2 | 724,00 |
3 | 1363,00 |
4 | 1693,00 |
5 | 2095,00 |
> Was die einzelnen Leistungen des Pflegedienstes kosten, erfahren Sie hier.
Wenn Privatpersonen und Pflegedienst gemeinsam pflegen, dann werden Geld- und Sachleistungen kombiniert gezahlt.
Pflegeleistungen kann man auch über das Bezirksamt beziehen, wenn man die Voraussetzungen bei den Einkommens- und Vermögensverhältnissen erfüllt.
Übernimmt in besonderen Fällen keine der obengenannten Stellen die Kosten für die Pflege, so besteht die Möglichkeit privater Vereinbarungen.