Einsichtnehmer für erweiterte Führungszeugnisse

Gemäß der Öffnet externen Link in neuem FensterRichtlinie zum Kinder- und Jugendschutz im ASB Berlin müssen alle aktiv am Wasserrettungsdienst oder an der Ausbildung teilnehmenden Mitglieder ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Folgende Personen beim Wasserrettungsdienst sind berechtigt und datenschutzrechtlich unterwiesen, Einsicht in die Führungszeugnisse zu nehmen und für den Kinder- und Jugendschutz relevante Einträge in der Datenbank des ASB Berlin zu erfassen:

Fachdienstleitung WRD (inkl. 1. und 2. Stellv.)

stellvertretend im WRD für den ASB-Regionalverband Nordwest

Marcel Thews
ASB-Wasserrettungsstation Rahnsdorf
Tel.: (0179) 1433479

stellvertretend im WRD für den ASB-Regionalverband Nordost

Ronja Faltis
ASB-Wasserrettungsstation Krossinsee
Tel.: (0176) 72229227

stellvertretend im WRD für den ASB-Regionalverband Südost

Tom Ulbrich
ASB-Wasserrettungsstation Hirschgarten-Kamerun
Tel.: (0151) 10748592

Alle Personen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Das erweiterte Führungszeugnis muss als Originaldokument vorgelegt werden und darf bei Vorlage nicht älter als drei Monate sein. Der Nachweis gilt für fünf Jahre und muss anschließend erneuert werden. Das erweiterte Führungszeugnis kann auch direkt beim ASB-Landesverband (Tel.: (030) 21307-111) oder bei einem der Berliner ASB-Regionalverbände vorgelegt werden.